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Zuweiser-/ Antragsverfahren

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Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR)

Findet die Rehabilitation direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt statt, so nennt man sie Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation.

Anhand der Beratung und Unterstützung des Sozialdienstes im Krankenhaus, stellen Sie den Antrag zur AHB/AR. Ihr behandelnder Arzt bestätigt dann die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitation und der Sozialdienst leitet weitere Maßnahmen ein.

Wichtig: Um die Anschlussheilbehandlung zu beginnen, muss eine Kostenzusage des Kostenträgers vorliegen.

Für privat versicherte Patienten oder die verschiedenen Beihilfestellen gelten unter Umständen Besonderheiten im Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Rehabilitation (Heilverfahren)

Eine Rehabilitation kann auch ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt erfolgen. Hierbei stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Haus-/ oder Facharzt einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Beihilfestellen und weitere). Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

Kommen Sie mit Fragen und Anliegen gerne auf uns zu!

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