Verordnung von Rehasport
Rehasport kann von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet werden. Das ausgestellte Formular, das „Formblatt 56“, reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Eine Folgeverordnung des Rehasports ist möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Für Sie ist der Rehasport kostenfrei.
Tipp: Sichern Sie sich zuerst einen Platz in einer unserer Rehasport-Gruppen und reichen Sie dann das Formblatt ein. Der unten genannte Zeitraum von 18-36 Monaten beginnt mit dem Bewilligungsdatum der Krankenkasse.
Durchführung von Rehasport
- 50 Übungseinheiten über einen Zeitraum von max. 18 Monaten
- 120 Übungseinheiten über einen Zeitraum von max. 36 Monaten bei chronischen Krankheiten
- Die Übungen finden in einer Gruppe von 6–10 Teilnehmern à 45 Minuten statt